allgemeine geschäftsbedingungen

  

1 Hauptpflichten der Vertragsparteien

(1) StretchRent Marcel Semke verpflichtet sich, die vermieteten Zelte nebst eventuell mitvermietetem Zubehör zum vereinbarten Termin zum Veranstaltungsort zu bringen sowie diese auf- und abzubauen.

(2) Der Mieter verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Mietzins zu entrichten. Dieser beinhaltet die Kosten für die An- und Abreise (Logistikkosten), die vertragsgemäße Nutzung der Zelte, Personalkosten sowie den Auf- und Abbau der Zelte.

(3) Die Logistikkosten berechnen sich aus der Entfernung des Veranstaltungsorts zum Sitz von StretchRent Marcel Semke in Kempten (Allgäu). Dabei wird die zweimalige An- sowie die zweimalige Abfahrt vom Standort berechnet und mit 0,30 €/km in Rechnung gestellt.

 

2 Nebenpflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Veranstaltungstermin, spätestens jedoch eine Woche vorher, StretchRent Marcel Semke detaillierte Anweisungen zum Aufbau mit einer aussagekräftigen Skizze des Standortes und der Umgebung inkl. der Maße sowie eine Anfahrtsbeschreibung zukommen zu lassen.

(2) Der Mieter ist für die Zugänglichkeit des Standortes während des Auf- und Abbaus sowie die ordentliche Beschaffenheit des Untergrundes verantwortlich. Letztere muss StretchRent Marcel Semke rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch eine Woche vorher, mitgeteilt werden.

Wird die Bodenbeschaffenheit nicht rechtzeitig mitgeteilt, so behält sich StretchRent Marcel Semke vor, vor Ort zu entscheiden, ob ein Aufbau möglich ist. Der Mieter trägt eventuell entstehende Kosten für weitere benötigte Materialien, An- und Abfahrt sowie Personalkosten.

(3) Der Mieter hat sich über das Vorhandensein von Rohren, Kabeln und/oder anderen Arbeiten am oder im Boden zu erkundigen und StretchRent Marcel Semke darüber rechtzeitig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch eine Woche vorher, zu informieren.

 

3 Verwendung und Veränderungen der Mietsache

(1) Der Mieter ist verpflichtet, auf die sorgfältige Aufrechterhaltung und Nutzung der Mietsachen zu achten.

(2) Das Verschieben, Verfärben oder anderweitige Veränderungen der Mietsache ist/sind nicht gestattet.

(3) Ebenso ist das Spielen mit den Spannseilen und den Holzstangen untersagt.

(4) Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne schriftliche Genehmigung von StretchRent Marcel Semke an der Mietsache Gegenstände (Lampen, Dekoration, schwere Girlanden etc.) aufzuhängen.

(5) Der Mieter ist für die Aktivitäten um und in den gemieteten Zelten verantwortlich.

 

4 Sicherheit

(1) Eine Beleuchtung der Mietsache darf nur mit elektrisch geerdeter und von StretchRent Marcel Semke genehmigter Beleuchtung erfolgen. Eventuell durch die Beleuchtung entstehende Schäden an der Mietsache trägt der Mieter.

(2) Beim Erwärmen des Innenraumes der Zelte durch Heizpilze o.ä. ist der Mieter verpflichtet, ausschließlich die zuvor von StretchRent Marcel Semke schriftlich genehmigten Geräte zu verwenden und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

(3) Es ist dem Mieter ausdrücklich verboten, unter oder in, sowie in unmittelbarer Nähe der Mietsache andere als die in (2) genannten Hitzequellen aufzustellen. Als Hitzequellen gelten insbesondere Grills, Barbecues, Gas-/Strom-/Kohleherde, Herd-/Kochplatten, Fackeln, offene Flammen, Feuerstellen. Eventuell durch die Verwendung von nicht genehmigten Hitzequellen entstehende Schäden an der Mietsache trägt der Mieter.

(4) Die Nutzung von Hitzequellen erfolgt auf eigene Gefahr. Nicht alle Zelte von StretchRent Marcel Semke sind schwer oder nicht entflammbar. Auf dies wird der Mieter hiermit ausdrücklich hingewiesen.

 

5 Vergütung und Fälligkeit

(1) Die Hälfte des vereinbarten Gesamtbetrages ist unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens jedoch zwei Wochen danach, an das Konto von StretchRent Marcel Semke zu entrichten. Fristwahrend gilt allein der Zahlungseingang auf dem Konto von StretchRent Marcel Semke.

(2) Der Restbetrag ist spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Tag des Aufbaus fällig. Sollte StretchRent Marcel Semke zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang vermerken, behält es sich das Recht vor, die seinerseits geschuldete Leistung nach §1(1) bis zum vollständigen Zahlungseingang zu verweigern.

(3) Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus (1) oder (2) in Verzug, ist StretchRent Marcel Semke) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten für Verbraucher nach §13 BGB (bzw. 9 Prozentpunkte für Unternehmer nach §14 BGB) über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

 

6 Stornierungen

(1) Bei Stornierung des gesamten Mietvertrages durch den Mieter entstehen folgende

Stornogebühren:

- ab vier Monaten vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 500 %,

- ab zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 75 %,

- ab vier Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 90 %

des vereinbarten Gesamtbetrages zu entrichten.

Bei Stornierung am Tag des Aufbaus ist der gesamte Mietzins zu entrichten.

(2) Bei Stornierung nur des Holzbodens durch den Mieter entstehen folgende Stornogebühren:

- ab vier Monaten vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 500 %,

- ab zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 75 %,

- ab vier Wochen vor dem vereinbarten Termin des Aufbaus sind 90 %

des für den Holzboden vereinbarten Preises zu entrichten.

Bei Stornierung am Tag des Aufbaus ist der gesamte Mietzins für den Holzboden zu

entrichten.

(3) StretchRent Marcel Semke ist berechtigt, die anfallende Stornogebühr von dem vom Mieter bereits Geleisteten abzuziehen.

 

7 Witterungsverhältnisse und höhere Gewalt

(1) Bei extremen Wetterbedingungen und höherer Gewalt behält sich StretchRent Marcel Semke das Recht vor, die gemieteten Zelte und eventuell mitvermietetes Zubehör nicht zum vereinbarten Termin aufzubauen. Extreme Wetterbedingungen sind insbesondere ab Windstärke 8, Gewitter etc. anzunehmen.

(2) StretchRent Marcel Semke ist verpflichtet, das bis zu diesem Zeitpunkt durch den Mieter Geleistete abzüglich eventuell entstandener Kosten für An- und Abfahrt sowie Personalkosten zu erstatten.

 

8 Schäden an der Mietsache

(1) Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer an der Mietsache und dem mitvermieteten Zubehör entstandenen Schäden, soweit er diese zu verschulden hat.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden an den Mietgegenständen vorzunehmen und eventuelle Schäden unverzüglich gegenüber StretchRent Marcel Semke anzuzeigen.

 

9 Reinigung

(1) Zusätzlich zu dem geschuldeten Mietzins nach §1(2) ist StretchRent Marcel Semke berechtigt, eine Reinigungsgebühr zu erheben, falls die Mietsache sowie etwaig mitvermietetes Zubehör nicht von Schmutz, der durch den Mieter verursacht wurde, gereinigt wurde (i.e. Flecken durch Konfetti, Obst, Farbe o.ä.). Dies gilt nicht für Schmutz, der durch Wind, Regen, Laub oder andere natürliche Umstände entstanden ist.

(2) Die Höhe der Reinigungsgebühr richtet sich nach der von einer professionellen Wäscherei durchzuführenden Reinigung abhängig vom Grad der Verschmutzung.

 

10 Haftung

StretchRent Marcel Semke schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen ihrer Erfüllungsgehilfen.

 

11 Farbliche Abweichungen

StretchRent Marcel Semke weist daraufhin, dass in Einzelfällen die Farbe der Zelte und des Zubehörs produktionsbedingt leicht von den Abbildungen abweichen kann.

 

12 Werbung

StretchRent Marcel Semke behält sich das Recht vor, aussagekräftige Fotos der vermieteten Zelte zu machen und diese für Werbezwecke (Galerie der Homepage) zu verwenden. Hierbei verpflichtet sich StretchRent Marcel Semke, ausschließlich die gemieteten Zelte in den Vordergrund zu rücken und abgebildete Personen lediglich als “Beiwerk” und nicht identifizierbar abzubilden. Dies gilt nicht, sofern die Abgebildeten am Veranstaltungstag ihre Einwilligung in die oben genannte Verwendung

erteilen sollten.

 

13 Anwendung des deutschen Rechts

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt das deutsche Recht.

 

Stand: März 2021

 


 

StretchRent

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Kontoinhaber: Marcel Semke

 

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